4. Qualitätsmanagement

Interne Evaluation: Evaluationszyklus

Evaluationsplanung

Prozessdefinition

Regelung der Evaluationsplanung

Geltungsbereich

Schulleitung, Qualitätsteammitglieder, Kollegium

Regelung

-          Mindestens einmal im Schuljahr findet an unserer Schule eine umfassende interne Evaluation statt.

-          Die interne Evaluation wird von der Schulleitung sowie vom Qualitätsteam ange-stoßen. Lehrkräfte können Vorschläge für die zu untersuchende Fragestellung einbringen.

-          Die Planung einer internen Evaluation umfasst die Auswahl einer Fragestellung, die Auswahl bzw. Erstellung eines Evaluationsinstruments, die Festlegung einer Zielgruppe, die Festlegung des zeitlichen Rahmens, die Planung der Auswertung und der Präsentation der Ergebnisse.

-          Für die Planung wird zunächst ein Meilensteinplan erstellt, der durch detaillierte Maßnahmenpläne ergänzt wird. Hierbei sind jeweils die verantwortlichen Personen sowie der Zeitrahmen festzulegen.

-          Wenn sich zeitliche bzw. personelle Änderungen ergeben, müssen diese Pläne angepasst werden.

Verantwortlichkeit

-          Die Schulleitung stößt in Absprache mit dem Qualitätsteam eine interne Evaluation an.

-          Das Qualitätsteam und die bestehenden Arbeitsgruppen wählen in Absprache mit dem Kollegium die zu untersuchende Fragestellung aus.

-          Die Lehrkräfte bringen Vorschläge für die Evaluation der zu untersuchenden Fragestellung ein.


 

Prozessbeschreibungen 

 

-          Die Evaluationsplanung wird vom Qualitätsteam, von der Schulleitung sowie von Lehrkräften, die mit dem zu untersuchenden Bereich vertraut sind, durchgeführt.

-          Zeitliche und personelle Änderungen werden von den Qualitätsteammitgliedern in den Meilenstein- und Maßnahmenplänen eingearbeitet.

 

Evaluationsinstrumente

Prozessdefinition

Regelung für die Erstellung und Verwendung von Evaluationsinstrumenten

Geltungsbereich

Schulleitung, Qualitätsteammitglieder, Kollegium

Regelung

-          An unserer Schule werden neben bestehenden Evaluationsinstrumenten vor allem selbst erstellte Evaluationsinstrumente verwendet, da hierdurch Fragestellungen gezielter angegangen werden können.

-          An unserer Schule sollen v.a. folgende Arten von Evaluationsinstrumenten zum Einsatz kommen:

·        Fragebögen

·        Strukturierte Interviews

·        Fotoevaluationen

 

 

-          Bei der Erstellung von Evaluationsinstrumenten sollte immer eine inhaltliche Expertin / ein inhaltlicher Experte (eine Lehrkraft, die mit dem zu untersuchenden Bereich vertraut ist) sowie ein Mitglied aus dem Qualitätsteam, das mit der Erstellung von
Evaluationsinstrumenten vertraut ist, mitwirken. Somit soll sichergestellt werden, dass das Evaluationsinstrument sowohl inhaltlich als auch methodisch angemessen ist.

-          Bei der Erstellung der Evaluationsinstrumente ist auf die altersgerechte Formulierung der Fragen zu achten.

-          Evaluationsinstrumente sind vor deren Verwendung immer von der Schulleitung freizugeben.

-          Eine Liste vorhandener Evaluationsinstrumente ist bei den Verfahrensvereinbarungen einzuordnen.

-          Alle Evaluationsinstrumente sind im Ordner „Evaluationsinstrumente“, der sich im Lehrerzimmer befindet, abzuheften.

Verantwortlichkeit

-          Das bei der Erstellung von Evaluationsinstrumenten mitwirkende Qualitätsteammitglied ist für die inhaltliche und methodische Gestaltung der Evaluationsinstrumente verantwortlich.

-          Die Schulleitung gibt die Evaluationsinstrumente frei.

-          Die Qualitätsteammitglieder aktualisieren die „Liste vorhandener Evaluationsinstrumente“ und heften die Evaluationsinstrumente im dafür vorgesehenen Ordner ab.

 

Datenerhebung

Prozessdefinition

Regelung für die Erhebung von Daten bei einer internen Evaluation

Geltungsbereich

Schulleitung, Qualitätsteammitglieder, Kollegium

Regelung

-          Datenerhebungen finden an unserer Schule i.d.R. außerhalb der Unterrichtszeit statt. Ausnahme sind Datenerhebungen im Rahmen der Unterrichtsevaluation.

-          Vor jeder Datenerhebung müssen die befragten Personen über den Umfang und den Zweck der Befragung sowie über die Verwendung der Daten und Ergebnisse informiert werden. Dies muss in der Instruktion eines jeden Evaluationsinstruments dargestellt werden. Zusätzlich wird ein Informationsblatt eine Woche vor der geplanten Evaluation an die zu Befragenden ausgegeben.

-          Keine der befragten Personen ist dazu verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.

Verantwortlichkeit

-          Die Organisation der Datenerhebung erfolgt durch das Qualitätsteam oder durch eine vom Qualitätsteam eingesetzte Arbeitsgruppe.

-          Die Datenerhebung erfolgt durch das Qualitätsteam sowie, wenn angebracht, durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer (z.B. durch Austeilen und Einsammeln von Fragebögen).

 

Bsp.: Grünlandschule-Fragebögen

 

 

 

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